Prüfungen durch Sachverständige

Technische Anlagen in Gebäuden:

Im Rahmen der Bauordnungen der Länder wurde in nahezu allen Bundesländern eine Verordnung über die Prüfung sicherheitstechnischer  Anlagen in Gebäuden (z.B. die TPrüfVO) eingeführt.

Danach sind haustechnische Anlagen in Gebäuden besonderer Art und Nutzung (z.B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Garagen, Hochhäuser etc.) aber auch in sonstigen baulichen Anlagen regelmäßig zu prüfen. Prüfberechtigt sind ausschließlich die bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen für folgende Anlagen:

  1. Lüftungstechnische Anlagen
  2. CO-Warnanlagen in Großgaragen
  3. elektrische Starkstromanlagen ...
  4. Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzstromversorgung
  5. Brandmelde-, Alarm- und Gefahrenmeldeanlagen
  6. ortsfeste, selbsttätige Feuerlöschanlagen

Die Prüfung durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige bietet Ihnen die Sicherheit, dass die Anlagen den technischen Regeln und dem Gesetz entsprechen. Dabei ist neben den einschlägigen Normen und Richtlinien besonderer Augenmerk auf Forderungen aus den Baugenehmigungen zu richten.

Mit bundesweiter Anerkennung für die  Prüfgebiete 1,2 und 6 und einem Partner für die restlichen Bereiche bieten wir Service für die gesamte Palette der Prüfverordnungen.

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